Schulregeln

Betreten des Schulhofes

Liebe Eltern,

wir möchten Sie über nachfolgende schulische Maßnahmen in Kenntnis setzen:

Beim Bringen und Abholen der Kinder ist das Betreten des Schulgeländes für Begleitpersonen untersagt. Versammlungen vor dem Schulhoftor sind zu vermeiden, damit die Kinder ungestört das Schulgelände betreten können.

Die Schulgebäude sind nur über die ausgewiesenen Ein- und Ausgänge zu betreten bzw. zu verlassen.

Auf dem Schulgelände wird das Hausrecht von dem Schulleiter oder seiner Stellvertreterin ausgeübt. Gesetzliche Vertreter werden ersucht, sich mit ihren Anliegen an die Klassenleitung oder an die Schulleitung zu wenden. Zurechtweisungen von Schülern auf dem Schulgelände durch Eltern sind zu unterlassen.

Erkrankungen

Die Entschuldigung von erkrankten Kindern sollte am Erkrankungstag mit Angabe des Grundes (ansteckende Krankheiten!) per Mail erfolgen. Die Entschuldigung ist jeden Tag erneut durchzuführen. Die Mails gelten als schriftliche Entschuldigung. Bitte beachten Sie hierzu auch das Merkblatt ,,Erkrankung meines Kindes“: Download als PDF.

Beurlaubungen vor und nach Ferienabschnitten

Schulleiter dürfen grundsätzlich außerhalb der gesetzlichen Ferien keine Befreiung vom Unterricht für eine Reise gewähren. Dies ist ständige Rechtsprechung. In Ausnahmenfällen bleiben Beurlaubungen möglich, werden aber nur einmal während der gesamten Grundschulzeit genehmigt. Voraussetzung ist hierfür, dass ein wichtiger Grund (familiäre Anlässe wie Hochzeit oder Todesfall, sportliche Wettkämpfe) vorliegt. Krankmeldungen für Ihre Kinder müssen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Nicht genehmigte Fehltage werden im Zeugnis als „unentschuldigtes Fehlen“ vermerkt.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten des Schulhofs (außerhalb der Unterrichtszeit)

Das Betreten des hinteren Schulhofs ist erst ab dem Ende der Betreuenden Grundschule oder zum direkten Zugang zur BiL erlaubt.

Mo – Fr:              16.00 – 19.00 Uhr

Wochenende:    10.00 – 16.00 Uhr

Im Winter ist der Schulhof nur bis Einbruch der Dunkelheit geöffnet.

Das Betreten des Schulhofes ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht erlaubt.

Hunde- und Rauchverbot

Wir weisen darauf hin, dass auf dem gesamten Schulgelände Hunde- und Rauchverbot herrscht.

Papiergeld – Bastelgeld

In diesem Schuljahr wurden  bzw. werden in den Klassen 1 bis 4 Papiergeld in Höhe von 15 € eingesammelt. Davon werden 5 Euro an die Stadtverwaltung Ludwigshafen für Kopierkosten abgeführt. Die restlichen 10 Euro verbleiben in der Klassenkasse.